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Ingewahrsamnahme war rechtswidrig

Gericht: G20-Gegner durfte bei Protest nicht festgesetzt werden

Berlin. Die Ingewahrsamnahme eines Anti-G20-Aktivisten am Rande der Abschlusskundgebung der Demonstration »Grenzenlose Solidarität statt G20« am 8. Juli 2017 in Hamburg durch die Polizei war nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Hamburg rechtswidrig. Wie es in einer am Dienstag gefällten Entscheidung heißt, hätte der Italiener weder durch die Beamten festgesetzt noch gemeinsam mit weiteren Pe...

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