Ingewahrsamnahme war rechtswidrig
Gericht: G20-Gegner durfte bei Protest nicht festgesetzt werden
Berlin. Die Ingewahrsamnahme eines Anti-G20-Aktivisten am Rande der Abschlusskundgebung der Demonstration »Grenzenlose Solidarität statt G20« am 8. Juli 2017 in Hamburg durch die Polizei war nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Hamburg rechtswidrig. Wie es in einer am Dienstag gefällten Entscheidung heißt, hätte der Italiener weder durch die Beamten festgesetzt noch gemeinsam mit weiteren Personen in die Gefangenensammelstelle nach Harburg gebracht werden dürfen. Es hätten keine Tatsachen vorgelegen, die die Polizei dazu berechtigt hätten, davon auszugehen, dass von dem Demonstranten »eine unmittelbare Gefahr« ausgehe. Auch habe der Mann als Teilnehmer des Protestes unter dem Schutz des Versammlungsrechts gestanden, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Beamten begründeten die Maßnahme damit, die Gruppe hätte ein »szenetypisches Verhalten« gezeigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In sieben ähnlichen Fällen kündigte das Verwaltungsgericht eine Entscheidung an. nd
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