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Studentenwerk Dresden muss Mieter nicht melden
Bautzen. Das Studentenwerk Dresden muss der ostsächsischen Stadt Görlitz für das Erheben einer Zweitwohnungssteuer die Namen der Studierenden nicht mitteilen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht gab der Berufung des Studentenwerkes statt und änderte das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts ab, wie das OVG mitteilte. Die Übermittlung der Daten der in Görlitz mit Hauptwohnung gemeldeten...
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