Studentenwerk Dresden muss Mieter nicht melden

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Bautzen. Das Studentenwerk Dresden muss der ostsächsischen Stadt Görlitz für das Erheben einer Zweitwohnungssteuer die Namen der Studierenden nicht mitteilen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht gab der Berufung des Studentenwerkes statt und änderte das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts ab, wie das OVG mitteilte. Die Übermittlung der Daten der in Görlitz mit Hauptwohnung gemeldeten Studierenden verstoße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Stadt Görlitz erhebt eine Zweitwohnungssteuer und sieht keine Ausnahme von der Steuerpflicht für Zimmer in Studentenwohnheimen vor. Um überprüfen zu können, ob Wohnheimzimmer von Studierenden als Zweitwohnung genutzt werden, hatte die Stadt das Studentenwerk Dresden als Betreiber von Studentenwohnheimen verpflichtet, ihr die Namen aller Mieter mitzuteilen. Dies ist laut OVG-Entscheidung aber unzulässig. dpa/nd

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