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Amtlich: Geistheiler gehören zum Gesundheitswesen

Kassel. Auch eine Geistheilerin ist dem Gesundheitswesen zuzurechnen. Das gilt jedenfalls für die gesetzliche Unfallversicherung, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Danach muss eine Heilerin aus Bayern Beiträge zur Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bezahlen (Az: B 2 U 9/17 R). Die Klägerin betreibt - inzwischen als Rentnerin - in Bayern eine sogenannte...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1091940.amtlich-geistheiler-gehoeren-zum-gesundheitswesen.html

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