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Nach dem Brexit ist vor der EU, findet Samuela Nickel

Ab dem Herbst dürfen sich die knapp vier Millionen in Großbritannien lebenden Menschen aus dem EU-Ausland um eine Aufenthaltsgenehmigung bewerben. Die »Bewerber« dürfen vorher nicht schwer straffällig geworden sein, wer seit mehr als fünf Jahren in Großbritannien lebt, erhält eine Aufenthaltserlaubnis, für alle anderen gibt es zunächst eine fünfjährige Bleibeberechtigung. Nach dem Brexit 2019 müss...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1092121.brexit-und-eu-zurueck-auf-start.html

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