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Nach dem Brexit ist vor der EU, findet Samuela Nickel

  • Samuela Nickel
  • Lesedauer: 1 Min.

Ab dem Herbst dürfen sich die knapp vier Millionen in Großbritannien lebenden Menschen aus dem EU-Ausland um eine Aufenthaltsgenehmigung bewerben. Die »Bewerber« dürfen vorher nicht schwer straffällig geworden sein, wer seit mehr als fünf Jahren in Großbritannien lebt, erhält eine Aufenthaltserlaubnis, für alle anderen gibt es zunächst eine fünfjährige Bleibeberechtigung. Nach dem Brexit 2019 müssen sich alle bei der Einreise registrieren lassen, ab 2020 soll dann laut dem britischen Innenminister Sajid Javid Schluss sein mit der Einwanderung von EU-Bürgern.

Nach Jahren der illegalisierten Arbeit auf den Erdbeerfeldern, in den Fabriken und Schlachthöfen Großbritanniens wurde es mit der EU-Osterweiterung vielen Menschen aus Polen, Rumänien oder Bulgarien endlich ermöglicht, legal auf den britischen Inseln zu arbeiten und auch ihre Arbeitsrechte einzufordern. Was die Politiker Großbritanniens, die den EU-Austritt verhandelt haben, nicht zu verstehen scheinen: Solange die wirtschaftlichen Verhältnisse in Europa ungleich bleiben und größtenteils nur die Länder im Nordwesten von diesem wirtschaftlichen System profitieren, werden EU-Exits nicht die innerkontinentalen Migrationsbewegungen unterbinden können. Stattdessen treibt der Brexit aber wieder Millionen von Menschen in Großbritannien zurück in die Illegalität.

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