Umstrittenes Gesetz erreicht den Landtag
Potsdam. Ein umstrittenes neues Bestattungsgesetz steht in der kommenden Woche im Brandenburger Landtag zur Entscheidung an. Darin geht es insbesondere um die Frage, ob es Angehörigen erlaubt werden soll, sich aus einem Teil der Asche von Toten einen Erinnerungsdiamanten pressen zu lassen. Dies ist bislang verboten, wird aber laut Gesetzentwurf von Angehörigen vielfach praktiziert, ohne dass dem wirksam begegnet werden könne. Brandenburg wäre das erste Bundesland, in dem die Entnahme von Totenasche künftig erlaubt wäre. Die Bestatter-Verbände wünschen sich eine solche Neuregelung, die christlichen Kirchen laufen dagegen Sturm. Auch zahlreiche Landtagsabgeordnete wittern eher Geschäftemacherei zu Lasten einer würdigen Erinnerungskultur. Des weiteren geht es bei der Neuregelung des Gesetzes um die Frage, ab welchem Körpergewicht Fehl- und Totgeburten bestattet werden müssen. Diese Gewissensentscheidungen soll jeder Abgeordnete selbst treffen können, daher wird der Fraktionszwang für die Abstimmung über das Gesetz aufgehoben. dpa/nd
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