Lohnvorgabe für öffentliche Aufträge
Schwerin. Landesbehörden und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern vergeben Aufträge nur noch an Firmen, die ihren Mitarbeitern mindestens 9,54 Euro je Stunde zahlen und damit mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Mit den Stimmen der SPD/CDU-Koalition wurde dafür am Mittwoch im Landtag ein neues Vergabegesetz beschlossen. Ein weitergehender Alternativ-Entwurf der LINKEN fand keine Mehrheit. Redner der Regierungsfraktionen verwiesen darauf, dass in Mecklenburg-Vorpommern der bundesweit zweithöchste Vergabe-Mindestlohn für öffentliche Aufträge etwa im Bereich der Gebäudereinigung oder des Wachschutzes gelte. dpa/nd
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.