Lohnvorgabe für öffentliche Aufträge

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Schwerin. Landesbehörden und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern vergeben Aufträge nur noch an Firmen, die ihren Mitarbeitern mindestens 9,54 Euro je Stunde zahlen und damit mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Mit den Stimmen der SPD/CDU-Koalition wurde dafür am Mittwoch im Landtag ein neues Vergabegesetz beschlossen. Ein weitergehender Alternativ-Entwurf der LINKEN fand keine Mehrheit. Redner der Regierungsfraktionen verwiesen darauf, dass in Mecklenburg-Vorpommern der bundesweit zweithöchste Vergabe-Mindestlohn für öffentliche Aufträge etwa im Bereich der Gebäudereinigung oder des Wachschutzes gelte. dpa/nd

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