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Thüringer Hochschulgesetz
Bildungslexikon
Thüringer Hochschulgesetz. Das am 10. Mai 2018 verabschiedete Thüringer Hochschulgesetz stärkt die Mitbestimmung der Hochschulmitglieder, die sich nach § 21 grundsätzlich aus »hauptberuflich Tätigen« und »immatrikulierten Studierenden« zusammensetzen. Sie wählen gemäß ihrer Gruppe - die der Hochschullehrer (Professoren, Juniorprofessoren), Studierenden, akademischen Mitarbeiter (wissenschaftliche ...
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