Thüringer Hochschulgesetz

Bildungslexikon

  • Lesedauer: 2 Min.

Thüringer Hochschulgesetz. Das am 10. Mai 2018 verabschiedete Thüringer Hochschulgesetz stärkt die Mitbestimmung der Hochschulmitglieder, die sich nach § 21 grundsätzlich aus »hauptberuflich Tätigen« und »immatrikulierten Studierenden« zusammensetzen. Sie wählen gemäß ihrer Gruppe - die der Hochschullehrer (Professoren, Juniorprofessoren), Studierenden, akademischen Mitarbeiter (wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter, Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie bestimmte Lehrbeauftragte) und der Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung - ihre Vertretungen für die Gremien und Organe. Die Gruppe der Doktorandenschaft als »Mitgliedergruppe« aller Doktoranden wählt eine Promovierendenvertretung mit Empfehlungscharakter und Antrags- und Rederecht in Organen und Gremien jenseits des Präsidiums und des Hochschulrats.

Mit § 22 wird den Mitgliedern das Recht der »Mitentscheidung über die Belange der Hochschule« sowie das Recht und die Pflicht der »Mitwirkung an der Selbstverwaltung« der Hochschule zugesprochen. So sind alle Mitgliedergruppen in allen Organen und Gremien zwar »grundsätzlich stimmberechtigt«, Art und Umfang aber richtet sich nach »Qualifikation, Funktion, Verantwortung und Betroffenheit« der Mitglieder. Die Gruppe der Hochschullehrer verfügt in Angelegenheiten der Lehre über »mindestens die Hälfte der Stimmen«, in Angelegenheiten der Forschung und künstlerischen Vorhaben sowie der Berufung von Hochschullehrern über die »Mehrheit«.

Entscheidungen über Bewertungen von Prüfungsleistungen obliegen den Mitgliedern, die »Prüfer für die jeweilige Prüfung« stellen. Ferner wird mit der Konferenz Thüringer Studierendenschaft (§ 82) die Möglichkeit eingeräumt, gegenüber dem Ministerium Belange der Studierenden zu vertreten und zu Regelungen, die sie betreffen, Stellung zu beziehen. tgn

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal