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Mauern und Zäune sind groß in Mode. Ungarn hat einen Zaun Richtung Serbien und Kroatien gebaut, Bulgarien einen an der türkischen Grenze. Donald Trump will die Grenze zu Mexiko mit einer Mauer sichern. Dänemark plant einen Zaun an der deutschen Grenze, um die Schweinepest aufzuhalten. Solche Bauwerke verschandeln erstens die Landschaft und greifen zweitens tief ins Nachbarschaftsrecht ein. Deshalb hat sich jetzt der Bundesgerichtshof mit der diffizilen Materie beschäftigt. Und siehe da: Es darf nicht jeder einfach machen, was er will. Wer »eine jahrelang allseits akzeptierte Grenzlösung zwischen zwei Grundstücken unvermittelt und eigenmächtig verändert«, hat das Recht nicht auf seiner Seite. Im vorliegenden Fall war ein Maschendraht- um einen Holzflechtzaun ergänzt worden. Diese »besonders markante Abgrenzung« hätte ohne Zustimmung des Nachbarn nicht errichtet werden dürfen. Kann man dem Bundesgerichtshof nicht die Weltaufsicht übertragen? wh

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