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Wenn Oma den Enkel betreut ...
Ein kleiner Junge unter Obhut seiner Oma fällt in einen Pool und ist danach schwerbehindert. Die Großmutter will, dass die gesetzliche Unfallkasse für die Folgen aufkommt. Doch das Bundessozialgericht entschied anders.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1093081.wenn-oma-den-enkel-betreut.html
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