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Urlauber bekommen Rückflug erstattet

Karlsruhe. Pauschalurlauber, die vom Veranstalter nicht ordnungsgemäß über ihre Pflicht zur Anzeige von Reisemängeln aufgeklärt wurden, dürfen das Problem ohne finanziellen Nachteil selbst aus der Welt schaffen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Grundsätzlich müssen Urlauber zunächst den Veranstalter auffordern, den Mangel zu beheben. Diese Verpflichtung muss aber aus de...

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