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Supermärkte dürfen Schockbilder verdecken

München. Supermärkte müssen nach einem Urteil des Landgerichts München die Schockbilder auf Zigarettenschachteln an der Ladenkasse nicht sämtlichen Kunden präsentieren, sondern dürfen diese im Verkaufautomaten verdecken. ie Produktpräsentation in den Automaten ist nicht Teil der Verkaufsverpackung, entschied die 17. Handelskammer am Donnerstag. Verboten wäre nur, die Bilder von Krebsgeschwüren und...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1093346.supermaerkte-duerfen-schockbilder-verdecken.html

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