Supermärkte dürfen Schockbilder verdecken
München. Supermärkte müssen nach einem Urteil des Landgerichts München die Schockbilder auf Zigarettenschachteln an der Ladenkasse nicht sämtlichen Kunden präsentieren, sondern dürfen diese im Verkaufautomaten verdecken. ie Produktpräsentation in den Automaten ist nicht Teil der Verkaufsverpackung, entschied die 17. Handelskammer am Donnerstag. Verboten wäre nur, die Bilder von Krebsgeschwüren und verfaulten Zähnen auf den Zigarettenschachteln abzukleben. Die Initiative Pro Rauchfrei hatte gegen zwei Münchner Edeka-Supermärkte geklagt und angekündigt, im Falle einer Niederlage den Streit bis zum Europäischen Gerichtshof weiterführen zu wollen. dpa/nd
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