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Kein Anspruch auf Aufhebung rechtswidriger Bescheide

Gericht zu Altanschließern in Brandenburg

Seit Jahren tobt in Brandenburg ein juristischer Streit um rechtswidrige Beiträge der Bürger für alte Kanalanschlüsse durch alle Gerichtsinstanzen. Vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) gab es für die sogenannten Altanschließer erneut eine Niederlage.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1093793.kein-anspruch-auf-aufhebung-rechtswidriger-bescheide.html

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