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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass sich die Zeugen Jehovas an Datenschutzbestimmungen halten müssen. Das ist einleuchtend, da sie bei Hausbesuchen Daten erheben. Allerdings bezieht sich das Urteil auf einen älteren Fall in Finnland; die neuen EU-Regeln sind noch nicht berücksichtigt. Nach den finnischen Regeln durften Daten nicht länger als notwendig gespeichert werden, also lä...

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