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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass sich die Zeugen Jehovas an Datenschutzbestimmungen halten müssen. Das ist einleuchtend, da sie bei Hausbesuchen Daten erheben. Allerdings bezieht sich das Urteil auf einen älteren Fall in Finnland; die neuen EU-Regeln sind noch nicht berücksichtigt. Nach den finnischen Regeln durften Daten nicht länger als notwendig gespeichert werden, also längstens bis zum Übertritt in die Glaubensgemeinschaft. Bereits vor dem Hausbesuch sollte die Einwilligung der Betroffenen eingeholt werden, etwa durch einen Hausbesuch. Nach den neuen Regelungen haben die Bürger der EU das Recht, Daten über Datensammlung, Datennutzung und Beschwerdestellen der Zeugen Jehovas einzuholen. Da diese Daten ebenfalls den Richtlinien unterliegen, sind die Bürger aufgefordert, entsprechende Einwilligungen bei den Zeugen Jehovas einzuholen. Zum Beispiel durch Hausbesuche. rst
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