Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Klage wegen Untätigkeit gegen BAMF zulässig
Leipzig. Asylbewerber können das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verklagen, wenn das Amt monatelang nicht über ihren Asylantrag entscheidet. Nach drei Monaten habe der Flüchtling das Recht, Untätigkeitsklage gegen das Amt zu erheben, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. (Az.: BVerwG 1 C 18.17) Konkret ging es um den Fall einer Frau aus Afghanistan, die im Oktober...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1094120.klage-wegen-untaetigkeit-gegen-bamf-zulaessig.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.