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Erst nach drei Tagen teuer

Rund um das Abschleppen

Gilt auf einem Straßenabschnitt wegen eines Umzugs kurzfristig ein Parkverbot, dürfen dort parkende Autos abgeschleppt werden. Die Kosten dafür müssen die Fahrzeughalter aber nur tragen, wenn die Parkverbotsschilder mit mindestens drei vollen Tagen Vorlauf aufgestellt wurden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1094502.erst-nach-drei-tagen-teuer.html

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