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Grundsätzlich verfassungskonform

Karlsruhe bestätigt Rundfunkgebühr

Karlsruhe. Der Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Inhaber mehrerer Wohnungen müssen den Beitrag aber künftig nur noch einmal entrichten, wie der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch in Karlsruhe entschied. Die Bundesländer müssen diesen Teil des Beitragswesens neu regeln. Insgesamt vier Beschwerdeführer hatten in Karlsruhe unter anderem dagegen geklagt, dass der...

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