Grundsätzlich verfassungskonform

Karlsruhe bestätigt Rundfunkgebühr

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Karlsruhe. Der Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Inhaber mehrerer Wohnungen müssen den Beitrag aber künftig nur noch einmal entrichten, wie der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch in Karlsruhe entschied. Die Bundesländer müssen diesen Teil des Beitragswesens neu regeln. Insgesamt vier Beschwerdeführer hatten in Karlsruhe unter anderem dagegen geklagt, dass der Beitrag von derzeit 17,50 Euro pro Wohnung erhoben wird statt pro Kopf oder Empfangsgerät. Die Karlsruher Richter urteilten, dass der Beitrag am Innehaben einer Wohnung anknüpfen darf, wer mehrere Wohnung habe, dürfe allerdings nur einmal belastet werden.

Vertreter der öffentlich-rechtlichen Medien begrüßten das Urteil ebenso wie die Bundesländer. Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD), die die Medienpolitik der Länder koordiniert, kündigte an, dass man die Anpassung zügig umsetzen werde. Das Gericht hat den Ländern dafür eine Frist bis zum 30. Juni 2020 gesetzt. epd/nd Kommentar Seite 4

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