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Keine Prozesskostenhilfe für Streit mit Jobcenter

Ein Hartz-IV-Bezieher hat keinen grundsätzlichen Anspruch auf Prozesskostenhilfe in einem Streit mit dem Jobcenter um monatlich 1,85 Euro. Laut einer am Mittwoch vom Berliner Sozialgericht veröffentlichten Entscheidung wies das Gericht die entsprechende Klage einer Frau ab, weil sie wegen ihres intellektuellen und beruflichen Hintergrunds - die Klägerin hatte eine gewerbliche Zimmervermietung betr...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1095453.keine-prozesskostenhilfe-fuer-streit-mit-jobcenter.html

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