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Gentechnik bleibt Gentechnik

Der Europäische Gerichtshof stärkt das Vorsorgeprinzip

Luxemburg. Neuere Gentechnikverfahren fallen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs unter die geltenden EU-Regeln. Das erklärte das oberste EU-Gericht am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-528/16). Damit gelten unter anderem für Lebensmittel, die mit der sogenannten gezielten Mutagenese verändert wurden, spezielle Kennzeichnungspflichten im Supermarkt.Im konkreten Fall wollte ein ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1095460.gentechnik-bleibt-gentechnik.html

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