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Gentechnik bleibt Gentechnik
Der Europäische Gerichtshof stärkt das Vorsorgeprinzip
Luxemburg. Neuere Gentechnikverfahren fallen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs unter die geltenden EU-Regeln. Das erklärte das oberste EU-Gericht am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-528/16). Damit gelten unter anderem für Lebensmittel, die mit der sogenannten gezielten Mutagenese verändert wurden, spezielle Kennzeichnungspflichten im Supermarkt.Im konkreten Fall wollte ein ...
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