Bayer klagt gegen Bienenschutz-Urteil
Chemiekonzern sieht für Verbot der Neonikotinoide keine Grundlage
Leverkusen. Der Chemiekonzern Bayer legt nach seiner Niederlage im Streit um EU-Verbote von bienenschädlichen Insektenmitteln Rechtsmittel ein. Das Unternehmen will einige allgemeine Interpretationen des EU-Gerichts zum Pflanzenschutzgesetz überprüfen lassen, wie es am Freitag mitteilten.
Bayer befürchtet »weitreichende Konsequenzen für die Rechtssicherheit« von Wirkstoffzulassungen in der EU. Der Agrarchemieriese ist der Ansicht, dass einige der Einschätzungen der Richter »einer rechtlichen Grundlage entbehren«.
Das Gericht der Europäischen Union hatte im Mai die von der EU-Kommission 2013 verhängten Einschränkungen bei der Verwendung von drei sogenannten Neonikotinoiden für rechtens erklärt. Bayer und andere Chemiekonzerne waren gegen die Verbote vor Gericht gezogen. dpa/nd
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