Krankenkasse muss Reha für Demente zahlen

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Stuttgart. Krankenkassen dürfen Demenzpatienten nicht einfach aufgeben. Auch für sie ist »eine positive Prognose für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme nicht ausgeschlossen«, und die Kassen müssen dies dann auch bezahlen, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart urteilte. Die Klägerin hat seit 2013 Alzheimer. Ihre Krankenkasse hatte eine Übernahme der Kosten von 5600 Euro für eine vierwöchige Reha abgelehnt. Das LSG Stuttgart verpflichtete die Krankenkasse nun zur Zahlung. AFP/nd

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