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Urteil: Kein Schmerzensgeld bei Muskelkater
Köln. Für die Besucherin eines Studios, das Muskeltraining durch elek-trische Impulse anbietet, gibt es kein Schmerzensgeld. Ein mehrtägiger Muskelkater in Verbindung mit zweitägigen Belastungskopfschmerzen rechtfertige kein Schadensersatz, urteilten die Richter des Landgerichts Köln in Nordrhein-Westfalen. In der dieser Tage veröffentlichten Entscheidung wiesen die Richter die Forderung nach 5500...
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