Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Urteil: Kein Schmerzensgeld bei Muskelkater

Köln. Für die Besucherin eines Studios, das Muskeltraining durch elek-trische Impulse anbietet, gibt es kein Schmerzensgeld. Ein mehrtägiger Muskelkater in Verbindung mit zweitägigen Belastungskopfschmerzen rechtfertige kein Schadensersatz, urteilten die Richter des Landgerichts Köln in Nordrhein-Westfalen. In der dieser Tage veröffentlichten Entscheidung wiesen die Richter die Forderung nach 5500...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1096158.urteil-kein-schmerzensgeld-bei-muskelkater.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.