Urteil: Kein Schmerzensgeld bei Muskelkater

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Köln. Für die Besucherin eines Studios, das Muskeltraining durch elek-trische Impulse anbietet, gibt es kein Schmerzensgeld. Ein mehrtägiger Muskelkater in Verbindung mit zweitägigen Belastungskopfschmerzen rechtfertige kein Schadensersatz, urteilten die Richter des Landgerichts Köln in Nordrhein-Westfalen. In der dieser Tage veröffentlichten Entscheidung wiesen die Richter die Forderung nach 5500 Euro Schmerzensgeld zurück und stellten klar, dass es sich um eine Beeinträchtigung handele, wie sie nach jeder Art sportlicher Betätigung zu erwarten und hinzunehmen sei. epd/nd

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