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Brandverletzung am Badesee

Gemeinde haftet

An Badeseen müssen die Kinder barfuß laufen dürfen. Verbrennt sich ein Kind an einem öffentlichen Badesee an einer Metallrampe die Fußsohlen, haftet die jeweils zuständige Gemeinde.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1096597.brandverletzung-am-badesee.html

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