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Thüringen bekommt bis zur Wahl 2019 noch ein neues Naturschutzgesetz

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Erfurt. Die rot-rot-grüne Thüringer Landesregierung hat auf ihrer Sitzung in Erfurt am Dienstag den Entwurf für ein neues Naturschutzgesetz beraten. Damit gehe das letzte Gesetzesvorhaben ihres Hauses vor den Landtagswahlen im Herbst 2019 in die parlamentarische Abstimmung, sagte Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne). Die Gesetzesnovelle sieht unter anderem die dauerhafte Sicherung der bundesweit einmaligen Natura 2000-Stationen, den stärkeren Schutz von Alleen und ein generelles Gentechnik-Verbot in Naturschutzgebieten und Nationalparken vor. »Wir holen beim Naturschutzgesetz das nach, was die Vorgängerregierung nicht geschafft hat, obwohl eine Novelle längst überfällig war«, sagte Siegesmund. Weite Teile des Landesnaturschutzrechts seien in den letzten Jahren nicht anwendbar gewesen. Mit der Neufassung werde auch die Schutzgebietskategorie »Nationales Naturmonument« in das Gesetz aufgenommen. Damit wolle man auch den bereits im Landtag diskutierte Gesetzentwurf für das Nationale Naturmonument »Grünes Band« unterstützen. Dem ersten Kabinettsdurchgang des Naturschutzgesetzes folge nun die Verbändeanhörung. epd/nd

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