Staatsanwaltschaft legt Revision gegen »Wehrhahn-Urteil« ein
Düsseldorf. Der Rechtsstreit über den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn geht in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Revision gegen das vor einer Woche verkündete Urteil eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag in Düsseldorf bestätigte. Das Landgericht hatte in dem Indizienprozess im Zweifel für den Angeklagten entschieden und den Angeklagten Ralf S. wegen einer »dürftigen Beweislage« freigesprochen. Das Landgericht habe nun etwa zwei Monate Zeit, das Urteil zu schreiben, erklärte die Sprecherin. Anschließend habe die Staatsanwaltschaft einen Monat, um zu begründen, welche Rechtsfehler aus ihrer Sicht eine Revision erfordern. Aus Sicht der Anklage hatten belastende Zeugenaussagen und Indizien Ralf S. als Täter überführt. Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück hatte daher lebenslange Haft gefordert. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.