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Kontrolle wegen Hautfarbe war rechtswidrig

Diskriminierungsverbot verletzt

Münster. Die Kontrolle eines Mannes unter anderem wegen seiner dunklen Hautfarbe im Bochumer Hauptbahnhof war rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus der ersten Instanz gekippt. Die Kontrolle des heute 43-jährigen Deutschen 2013 durch zwei Bundespolizisten war nach Auffassung des Gerichts ein Vers...

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