Werbung

Kontrolle wegen Hautfarbe war rechtswidrig

Diskriminierungsverbot verletzt

  • Lesedauer: 1 Min.

Münster. Die Kontrolle eines Mannes unter anderem wegen seiner dunklen Hautfarbe im Bochumer Hauptbahnhof war rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus der ersten Instanz gekippt. Die Kontrolle des heute 43-jährigen Deutschen 2013 durch zwei Bundespolizisten war nach Auffassung des Gerichts ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot.

Der 5. Senat des Gerichts betonte in seiner mündlichen Urteilsbegründung, dass Polizeibeamte nur dann auch die Hautfarbe als Anknüpfungspunkt für eine Kontrolle auswählen dürfen, wenn ausreichende Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen. Der Rechtsvertreter der Polizei konnte allerdings im Verfahren keine überzeugenden Kriminalitätsstatistiken für den Hauptbahnhof Bochum vorlegen. Die Polizei hatte argumentiert, der Mann habe sich auffällig verhalten, und das sei damals auch ein Grund für die Kontrolle gewesen. dpa/nd

- Anzeige -

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -