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Soziale Träger bekommen Ausnahme

Rund 10 000 Menschen leben im Betreuten Wohnen. Mit der neuen Zweckentfremdungsverbotsverordnung müssen die Träger dafür keine Genehmigung mehr beantragen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1097245.soziale-traeger-bekommen-ausnahme.html

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