Soziale Träger bekommen Ausnahme

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 1 Min.

Die meisten sozialen Träger werden künftig keine Ausnahmegenehmigungen für Wohnungen beantragen müssen, in denen sie ihre Klienten unterbringen. Dies regelt die neugefasste Zweckentfremdungsverbotsverordnung, die an diesem Dienstag im Senat beschlossen werden soll. »Das ist eine sehr wichtige Regelung für die Träger«, sagt Stefanie Fuchs, sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus. Bei Verabschiedung des zugrundeliegenden Zweckentfremdungsverbotsgesetzes im März hatte die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege entsetzt darauf reagiert, künftig Ausnahmegenehmigungen bei den Bezirken beantragen zu müssen. Rund 10 000 Menschen leben stadtweit im sogenannten Betreuten Wohnen. Aufgrund des Wohnungsmangels dürfte sich kaum ein Vermieter auf ein langes Genehmigungsprozedere einlassen, erklärten die Verbände damals.

In der Verordnung, die »nd« vorab vorliegt, ist auch die Pflicht festgeschrieben, dass für die Bewerbung einer als Feriendomizil untervermieteten Wohnung zwingend eine Registriernummer des zuständigen Bezirksamts notwendig ist. »Ich erwarte, dass die Bezirke die entsprechenden Reservierungsportale auch kontrollieren und bei fehlender Registrierung die nötigen Schritte einleiten«, sagt Grünen-Mietenexpertin Katrin Schmidberger.

»Nun muss die Stadtentwicklungsverwaltung eine Neufassung des Wohnungsaufsichtsgesetzes in Angriff nehmen«, sagt LINKEN-Stadtentwicklungspolitikerin Katalin Gennburg. Dann könne im Dreiklang mit der novellierten Bauordnung und dem Zweckentfremdungsverbot ein starker Sozialstaat die Vernichtung preiswerten Wohnraums bremsen. Derzeit ist eine Verabschiedung im Jahr 2020 vorgesehen.

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