AfD-Kandidat darf in der Partei bleiben

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Berlin. Die AfD darf ihren prominentesten Landtagskandidaten in Bayern, Franz Bergmüller, nicht aus der Partei ausschließen. Dies entschied das Berliner Landgericht am Dienstag. Die Partei hatte Bergmüller die Mitgliedschaft mit der Begründung aberkannt, dieser sei im Jahr 2013 verbotenerweise einige Wochen Mitglied der AfD und zugleich der Freien Wähler gewesen. Bergmüller klagte gegen den Ausschluss. Der Prozess fand in Berlin statt, weil die Parteizentrale dort ihren Sitz hat. Die ausführliche Urteilsbegründung steht noch aus. Jedoch teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mit, bei der Urteilsfindung habe auch eine Rolle gespielt, ob die zeitweilige Doppelmitgliedschaft der Partei schon länger bekannt gewesen sei. Ob gegen das Urteil Rechtsmittel möglich sind, war zunächst offen. dpa/nd

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