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Betreuungsdienste sollen in der Pflege aktiv werden dürfen

Das Bundesgesundheitsministerium will den Kreis derjenigen, die ambulante Betreuungsdienste für Pflegebedürftige anbieten dürfen, erweitern, um Pflegekräfte zu entlasten. Leistungen wie Haushaltshilfe oder Begleitung bei Spaziergängen sollen künftig auch von Betreuungsdiensten übernommen werden dürfen. Bisher müssen solche Aufgaben von Pflegekräften übernommen werden. Den Plänen zufolge sollen dam...

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