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Sittenwidrig, aber üblich

Uwe Kalbe über das Urteil des BGH zu Schönheitsreparaturen

Was viele Mieter irritieren dürfte, ist der Buchstabe des Gesetzes: »Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.« Der Vermieter hat diese Pflicht, nicht der Mieter. Dass Vermieter Mietern Pflichten auferlegen, die sie eigentlich selbst zu erfüllen haben, zeigt die Anfäl...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1098169.mietrecht-sittenwidrig-aber-ueblich.html

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