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Wohnsitzauflage teils rechtswidrig

Münster. Die Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen sind zum Teil rechtswidrig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes in Münster erklärte am Dienstag eine Vorgabe für nichtig, die Flüchtlingen einen Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde zuweist. Das Gericht hob im konkreten Fall eine solche Verpflichtung für einen irakischen Flüchtling auf. (Az. 18 A 256/18) Die Bezirksregie...

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