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Trauerredner: Künstlersozialkasse muss sie aufnehmen
Die Frau hatte zwar ein Lehramtsstudium abgeschlossen, diesen Beruf aber nicht ausgeübt. Sie trat stattdessen als Sängerin und Schauspielerin an deutschen Theatern auf. Bevor sie sich als Trauerrednerin selbstständig machte, hatte die Frau als Trauerberaterin für ein Bestattungsinstitut gearbeitet. Im Mai 1999 beantragte die Trauerrednerin bei der Künstlersozialkasse, ihre Versicherungspflicht als...
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