Justiz ermittelt zu einem Tod 1971 im Kinderheim

  • Lesedauer: 1 Min.

Bad Freienwalde. Mehr als 30 Jahre nach der Schließung des DDR-Durchgangsheims Bad Freienwalde (Märkisch-Oderland) ermittelt die Staatsanwaltschaft zu einem ungeklärten Todesfall. Es geht um einen Jugendlichen, der 1971 starb, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) am Mittwoch sagte. Bislang werde in diesem einen Fall ermittelt, dazu laufe ein Todesermittlungsverfahren. Das Heim der DDR-Jugendhilfe wird wegen der vergitterten Fenster und der Schikanen im Erziehungssystem auch als Kindergefängnis Bad Freienwalde bezeichnet. Wie viele Kinder von 1968 bis zur Schließung 1987 dort waren, ist nicht bekannt. Die Landtagsabgeordnete Heide Schinowsky (Grüne) sagte: »Es ist wichtig, dass die Staatsanwaltschaft den jetzt vorgelegten Hinweisen auf Tötungsdelikte nachgeht.« Im November 2017 wurde ein Mahnmal enthüllt. Bei diesem Anlass hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) betont: »Wir müssen dieses Kapitel unserer Geschichte aufarbeiten und dürfen dabei nichts klein oder schön reden.« dpa/nd

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -