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Urteil: Landtag muss Medien Auskunft geben
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte der Medien gestärkt. Nach einem Urteil muss der bayerische Landtag einem Journalisten das Gehalt nennen, das ein Parlamentarier auf Steuerzahlerkosten seiner Ehefrau im Abgeordnetenbüro zukommen ließ. Dem Auskunftsanspruch der Presse gebühre »Vorrang gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten Freiheit des Mandats und dem Schutz personenbezog...
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