Urteil: Landtag muss Medien Auskunft geben
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte der Medien gestärkt. Nach einem Urteil muss der bayerische Landtag einem Journalisten das Gehalt nennen, das ein Parlamentarier auf Steuerzahlerkosten seiner Ehefrau im Abgeordnetenbüro zukommen ließ. Dem Auskunftsanspruch der Presse gebühre »Vorrang gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten Freiheit des Mandats und dem Schutz personenbezogener Daten des Abgeordneten und seiner Ehefrau«, teilte das Gericht am Freitag in Leipzig mit. Im konkreten Fall geht es um den ehemaligen Bayreuther CSU-Abgeordneten Walter Nadler. Jahrelang hatte er seine Frau als Sekretärin seines Wahlkreisbüros beschäftigt und aus seiner Mitarbeiterpauschale bezahlt. dpa/nd
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