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Verfassungsgericht weist Klage von AfD-Chef ab

Potsdam. Brandenburgs Verfassungsgericht hat die Klage von AfD-Fraktionschef Andreas Kalbitz gegen seinen Ausschluss aus einer Landtagssitzung im Dezember 2016 abgewiesen. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit. Kalbitz hatte damals eine Rede des CDU-Abgeordneten Steeven Bretz als »Goebbels für Arme« bezeichnet und war daraufhin von Parlamentspräsidentin Britta Stark »wegen gröblicher Verletzung ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1102320.verfassungsgericht-weist-klage-von-afd-chef-ab.html

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