Keine betriebsbedingte Kündigung bei Thüringer Verwaltungsreform
Erfurt. Bei der in Thüringen geplanten Verwaltungsreform soll es für die davon betroffenen Landesbediensteten keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Auf eine entsprechende Regelung hätten sich die rot-rot-grüne Landesregierung, die Gewerkschaft ver.di und der Beamtenbund geeinigt, teilte das Finanzministerium am Dienstag mit. Zu der Vereinbarung gehörten die Arbeitsplatzsicherung durch Qualifizierungsmaßnahmen und der Erhalt des bisherigen Einkommensniveaus der Beschäftigten. Das bedeutet laut Ministerium, dass Betroffene auch bei einer Versetzung auf niedriger bewertete Stellen ihr bisheriges Gehalt weiterbeziehen. Bei anstehenden Veränderungen des Arbeitsplatzes würden stets die besonderen Lebensumstände der Beschäftigten, Alter und familiäre Belastungen berücksichtigt, betonten die Vertragsparteien. Die Gremien der Gewerkschaften müssen dem Vorschlag noch zustimmen. Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte im Juni einen Gesetzentwurf zur Verwaltungsreform in den Landtag eingebracht. Er sieht unter anderem vor, die Landesfinanzdirektion aufzulösen und die Finanzämter direkt dem Finanzministerium zu unterstellen. Im Bereich des Umweltministeriums sollen mehrere Behörden zu einer neuen Großbehörde zusammengefasst werden. dpa/nd
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