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Auf Geschenktes zurückgreifen

Pflegekosten

Das Sozialamt kann auf eine Schenkung von Eltern an ihre Kinder zugreifen, um damit die Pflegekosten der Mutter zu decken. Als Schenkung gilt nicht nur ein auf die Kinder übertragenes Haus, sondern auch der Wertzuwachs eines Grundstücks aufgrund des Verzichts auf ein zuvor vereinbartes lebenslanges Wohnrecht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1103649.auf-geschenktes-zurueckgreifen.html

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