Auf Geschenktes zurückgreifen

Pflegekosten

  • Lesedauer: 1 Min.

Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. X ZR 65/17). Zahlen die Eltern dann noch Miete an ihre Kinder, müsse auch dieser Nutzen aus der Schenkung berücksichtigt werden, so der BGH.

Im konkreten Fall hatten Eltern ihrer Tochter 1995 ein Haus geschenkt. Die Eltern verzichteten 2003 auf ein im Grundbuch eingetragenes lebenslanges Wohnrecht. Die Mutter zahlte fortan der Tochter eine monatliche Kaltmiete von 340 Euro.

Als der Vater starb und die Mutter 2012 in ein Pflegeheim zog, kam das Sozialamt für die Heimkosten auf. Bis zum Tod der Mutter fielen Pflegekosten in Höhe von 22 248 Euro an. Dieses Geld forderte der Landkreis von der Tochter zurück und verwies auf den Verzicht der Eltern auf ihr Wohnrecht und die daraufhin gezahlte Miete.

Die Forderung ist rechtens, so der BGH. Innerhalb von zehn Jahren können Schenkungen bei wirtschaftlicher Notlage des Schenkers zurückgefordert werden. Als Schenkung sei hier der Verzicht auf das lebenslange Wohnrecht anzusehen. Dadurch sei der Wert des Grundstücks gestiegen. Auch die Mieteinnahmen müsse sich die Tochter anrechnen lassen. epd/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal