Grüne stellen Anträge zum Haushalt 2020
Potsdam. Ob der von der rot-roten Koalition angestrebte Doppelhaushalt 2019/2020 gegen die Landesverfassung verstößt, weil er über die Zeit nach der Landtagswahl im September 2019 hinausreicht, kann nach Auffassung von Grünen-Fraktionschef Axel Vogel mit restloser Klarheit nur das Verfassungsgericht entscheiden. Deswegen wollen sich die Grünen im Unterschied zur CDU an der Debatte über den Haushalt für 2020 beteiligen und eigene Anträge dazu stellen. Es gelte, den Mitgestaltungsspielraum zu nutzen für den Fall, dass das Gericht die Rechtmäßigkeit eines solchen Doppelhaushalts bestätigt. Die CDU will nur über 2019 mitdiskutieren und die Sache vor das Verfassungsgericht bringen. Der Abgeordnete Andreas Galau (AfD) präsentierte am Dienstag das Gutachten eines Juristen, demzufolge »am Vorwurf etwas dran ist, dass der Doppelhaushalt verfassungswidrig« sei. winei
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