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Kopfnoten nicht immer verfassungsgemäß

Dresden. Ein Schüler in Sachsen kann bei der Bewerbung um eine Lehrstelle zu Recht ein Zeugnis der 9. Klasse ohne Kopfnoten verlangen. Für Kopfnoten in Zeugnissen von Schülern, die sich um Ausbildungsplätze bewerben, fehle die Rechtsgrundlage, entschied das Verwaltungsgericht Dresden. In einem Dokument, das auch für Lehrbetriebe oder spätere Arbeitgeber wichtig sei, stellten Kopfnoten einen Eingri...

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